Liste externe Melde- und Beratungsstellen
Opferhilfe
Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen und umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Beratung
- Soforthilfe und längerfristige Hilfe (z.B. medizinische, psychologische oder juristische Hilfe)
- Finanzielle Leistungen
Anlaufstellen
Anlaufstellen sind die von den Kantonen eingerichteten Beratungsstellen.
- Adressen der Opferhilfe-Beratungsstellen in den Kantonen
- Adressen der Opferhilfe-Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche
Weitere Anlauf- und Kontaktstellen
Die nachfolgend genannten Anlauf- und Kontaktstellen verfügen über Kompetenzen und Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen.
- Limita Zürich: Die Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung von Mädchen und Jungen
- Stiftung Linda: Die unabhängige, verantwortungsvolle Institution
- AirAmour: Fachstelle Selbstbestimmung, Beziehung und Sexualität für Menschen mit einer geistigen Behinderung
- Fachstelle zur Prävention von Gewalt und sexueller Ausbeutung des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie in der Schweiz (vahs)
- Frauenberatung: Beratungsstelle für Frauen – gegen sexuelle Gewalt
- Lantana: Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt
- Vista: Fachstelle Opferhilfe bei sexueller und häuslicher Gewalt
- Castagna: Beratungs- und Informationsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder und weibliche Jugendliche
- Pink-Cross: Opferberatungsstelle für gewaltbetroffene Jungen und Männer
- 147, Liste der Beratungsstellen
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