In jedem Fall gezielte fachliche Unterstützung holen, bei der internen Meldestelle oder anderen dafür bezeichneten Stellen Hilfe anfordern (siehe auch Adressen von Anlauf- und Kontaktstellen auf dieser Website), interne Dienstwege beachten und kein Schweigegelübde abgeben.
Hinweise ernst nehmen und dies auch vermitteln. Bei jedem Schritt ist das entscheidende Kriterium, ob er im Interesse und zum Schutze des Opfers ist.
Keine Informationen, Warnungen oder Konfrontationen gegenüber Beschuldigten. Keine Informationen an Kolleginnen/Kollegen, an andere Beteiligte, Mitarbeitende, Eltern etc.
Eigene (Vor-)Abklärungen immer in Zusammenarbeit mit der Opferhilfe/Polizei machen. Für die Untersuchung ist allein die Strafuntersuchungsbehörde zuständig.